Produkt zum Begriff Gesundheitsschutz:
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Faber, Ulrich: Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen
Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen , Schulen brauchen gesunde Lehrerinnen und Lehrer Vorteile auf einen Blick: Zum Background: Ursachen psychischer und physischer Belastung Das Basiswissen: Verfahren und Instrumente des Arbeitsschutzrechts Wie es geht: Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement Was dabei hilft: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Personalräten Der Lehrberuf ist ein Stressberuf. Aber was genau macht ihn so stressig und welchen Belastungen sind Lehrkräfte an Schulen ausgesetzt? Dieser Leitfaden setzt sich mit den praxisrelevanten Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen auseinander. Er zeigt, welche Zuständigkeiten Schulträger und Schulhoheitsträger haben. Vor allem jedoch, wie sich klare Schutzziele durchsetzen und die Gesundheitsgefährdung von Lehrerinnen und Lehrern reduzieren lassen, welche Handlungsfelder sich für Personalräte ergeben und welche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sie dafür haben. Autoren: Dr. Wolfhard Kohte, Professor em. für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht, Universität Halle-Wittenberg; Senior Researcher am Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) Dr. Ulrich Faber, Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht, Schwerbehindertenrecht, Technikrecht, Datenschutzrecht , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Walhalla Fachredaktion: Kombi-Paket Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2023 + Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung 8. Aufl. 2023
Kombi-Paket Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2023 + Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung 8. Aufl. 2023 , Mit dem Kombi-Paket sind Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite: Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze müssen Sie ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Verfügung stellen. Die Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung beinhaltet alle vom Unternehmen in Sachen Arbeitsschutz zu beachtenden Vorgaben - perfekt für Geschäftsführung, Compliance-Beauftragte, Sicherheitsbeauftragte sowie Betriebs- bzw. Personalrat. Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2023: Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG, Auszug) Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Auszug) sowie Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Auszug) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Gewerbeordnung (GewO, Auszug) Heimarbeitsgesetz (HAG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Lastenhandhabungsverordnung Mindestlohngesetz (MiLoG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Nachweisgesetz (NachwG) PSA-Benutzungsverordnung Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1) Mit den befristet geltenden Sonderregelungen zu Coronaschutzmaßnahmen und Energieeinsparung in Unternehmen: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung 2023 Die Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung fasst die relevanten, in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen verstreuten Normen in einem Band zusammen. Sie zeigen auf, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in der betrieblichen und behördlichen Praxis durchzuführen sind. Zudem stehen in diesem Band die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zur Verfügung. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die ASR sind für den Arbeitgeber nicht verpflichtend anzuwenden, sie geben aber Hinweise, wie Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten rechtssicher zu planen, einzurichten und zu überwachen sind. Hält der Arbeitgeber diese Regeln ein, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Die Aufbau, das graue Griffregister sowie die Übersichten vor den einzelnen Kapiteln verdeutlichen die rechts- und themensystematische Gliederung der Arbeitsschutzvorschriften. Das Inhaltsverzeichnis zu jeder Vorschrift sowie das ausführliche Stichwortverzeichnis helfen, die einschlägige Norm schnell zu finden. Betrieblicher Arbeitsschutz: ArbeitsschutzG, ArbeitssicherheitsG, Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 2 Besondere Schutzgruppen: VO zur medizinischen Vorsorge, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Heimarbeit, Schwerbehinderte Sicherheit in Arbeitsstätten: ArbeitsstättenVO, BaustellenVO, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Raumabmessung, Bewegungsflächen, Fußböden, Fenster, Türen, Tore, Verkehrswege, Betreten von Gefahrenbereichen, Brandschutz, Fluchtwege, Notausgänge, Beleuchtung, Raumtemperatur, Lüftung, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Unterkünfte, Barrierefreiheit, Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmittel, Gerätesicherheit: BetriebssicherheitsVO, PSA-BenutzungsVO, LastenhandhabungsVO, ProduktsicherheitsG, MedizinprodukteG, Medizin-BetreiberVO Schutz vor schädlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz: GefahrstoffVO, BiostoffVO, Lärm- u. VibrationsschutzVO, StrahlenschutzG, StrahlenschutzVO, VO elektromagnetische Felder Unfallversicherung, Gesundheitsförderung: SGB VII, BerufskrankheitenVO, Präventionsvorschriften im SGB Befristete Sonderregelungen: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Fitting, Karl: Mitbestimmungsrecht
Mitbestimmungsrecht , Zum Werk Seit langem ist dieser Kommentar, der die wissenschaftliche Durchdringung des Mitbestimmungsgesetzes mit Praxisnähe verbindet, als Standardwerk anerkannt. Die ausführlichen Erläuterungen der vielfach in ihrer Tragweite umstrittenen Vorschriften geben zuverlässige Orientierung. Das gilt auch für die komplexe Regelung des umfangreichen Wahlverfahrens. Vorteile auf einen Blick praxisgerechte Kommentierung wissenschaftlich fundiert einschließlich der neuen Quotenregelung Zur Neuauflage Nachhaltigkeit und Corporate Governance im Aufsichtsrat - Risikomanagement und Compliance-Verantwortung der Aufsichtsräte Zweites Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) -Geschlechterquote im Vorstand und temporäre Abberufung von Vorstandsmitgliedern Vergütung von Vorständen (ARUG II) und Aufsichtsräten   Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie im MgFSG und MgVG Richtlinie zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen Neuregelungen im DrittelbG und der Wahlordnung zum DritttelbG neue Rechtsprechung zu den WO MitbestG sowie zur WO BetrVG Bedeutung der Tariffähigkeit der Gewerkschaften bei der Teilhabe an der AR-Wahl Zielgruppe Für Aufsichtsratsgremien, Unternehmensleitungen, Betriebsratsgremien, Wahlvorstände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Rechtsanwaltschaft, Gerichte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
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Wann hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Einstellungen und Kündigungen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und umfasst sowohl informelle als auch formelle Mitbestimmungsmöglichkeiten. Der Betriebsrat kann beispielsweise bei der Einführung neuer Arbeitsregelungen oder der Änderung von bestehenden Regelungen mitbestimmen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert und anhört, bevor Entscheidungen getroffen werden, die die Arbeitnehmer betreffen.
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Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?
Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
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Wann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Einstellungen und Kündigungen. Dieses Recht ist im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt und dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und ihre Rechte zu wahren. Der Betriebsrat muss bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben, rechtzeitig und umfassend informiert und angehört werden. Nur so kann er seine Aufgabe als Vertretung der Arbeitnehmer effektiv wahrnehmen und ihre Interessen erfolgreich vertreten.
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Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen?
Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen? Ja, der Betriebsrat hat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, das sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergibt. Dies bedeutet, dass der Betriebsrat vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters angehört werden muss und gegebenenfalls zustimmen muss. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass bei Einstellungen faire Bedingungen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Betriebsrat bei Einstellungen zusammenarbeiten, um eine gute Arbeitsatmosphäre und ein harmonisches Betriebsklima zu gewährleisten.
Ähnliche Suchbegriffe für Gesundheitsschutz:
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BetrVG für den Betriebsrat
BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Arbeitshilfen für den Betriebsrat
Arbeitshilfen für den Betriebsrat , Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen. Die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind vollständig eingearbeitet und erläutert. Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen.Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt allegesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021. Aktuelle Schwerpunkte: • Muster für die Betriebsratswahl 2022 • Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung • Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts • Pandemieschutz • Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige • Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG • Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten • Datenschutz im Betriebsratsbüro Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Leiter des Hauptstadtbüros der NGG Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20210514, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Kommentar für die Praxis##, Redaktion: Däubler, Wolfgang~Klebe, Thomas~Wedde, Peter, Auflage: 21005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 981, Keyword: Formularbuch; Betriebsratsarbeit, Fachschema: Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Deutschland~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 231, Breite: 158, Höhe: 44, Gewicht: 1184, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783766366139 9783766363060 9783766339096 9783766336750 9783766367723, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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IT-Arbeitsrecht
IT-Arbeitsrecht , Zum Werk Die unter dem Schlagwort "Arbeit 4.0" rasant voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfasst immer mehr Arbeitsbereiche. Die Nutzung der technischen Möglichkeiten durch die Arbeitnehmer und die Kontrolle durch die Arbeitgeber löst dabei eine Vielzahl zum Teil ganz neuer Rechtsfragen aus, wie Homeoffice, Nutzung von Social Media, GPS-Überwachung usw. Auch das kollektive Arbeitsrecht wird vor neue Herausforderungen gestellt, die oft über Betriebsvereinbarungen zu regeln sind. Das Buch geht auch auf strafrechtliche Besonderheiten ein. Die Neuauflage berücksichtigt außerdem die erweiterten Mitbestimmungsrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Vorteile auf einen Blick Darstellung zu allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen beim Einsatz von IT kompakt und verständlich mit Mustern und Praxistipps Zur Neuauflage Die dritte Auflage führt u.a. folgende Themen eingehend aus: Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), Crowdworker und ihre Eigenschaft als Arbeitnehmer, Homeoffice und die weitere Entwicklung nach der Pandemie, Arbeitgeber als IT-Verantwortlicher, virtuelle Kommunikation über Teams, Zoom etc., Datenschutz in Cloudbasierten IT-Systemen und Einbeziehung des Betriebsrats, Digitalisierung bei Krankmeldung und -schreibung. Zielgruppe Für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Arbeits- und IT-Recht, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, Betriebsräte und Syndizi. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230619, Produktform: Leinen, Redaktion: Kramer, Stefan, Auflage: 23003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Keyword: Mitarbeiterüberwachung; Social Media; Betriebsvereinbarungen; Arbeitsstrafrecht; Crowdworking; Digitale Krankschreibung; Arbeitsstättenverordnung; Betriebsrätemodernisierungsgesetz; IT-Nutzungsregelung; IT-Nutzung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Digital - Digitaltechnik~Informationstechnologie~IT~Technologie / Informationstechnologie~Betrieb / Mitbestimmung~Betriebsverfassung / Mitbestimmung~Mitbestimmung, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 247, Breite: 176, Höhe: 42, Gewicht: 1290, Produktform: Leinen, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2691202, Vorgänger EAN: 9783406734724 9783406707155, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1920375
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Antragslexikon Arbeitsrecht
Antragslexikon Arbeitsrecht , Zum Werk Das Werk bietet eine einzigartige lexikalische Darstellung der Antragsformulierung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Das arbeitsrechtliche Antragslexikon ermöglicht der Leserschaft das rasche Auffinden und Formulieren des im konkreten Fall zulässigen Verfahrensantrages. In Form einer alphabetischen Auflistung werden zu sämtlichen praxisrelevanten Schlagworten (von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenfeststellungsklage) die passenden Anträge für das Urteils- und Beschlussverfahren vorgestellt und mit kurzen rechtlichen Anmerkungen sowie vor allem Belegen aus der einschlägigen Rechtsprechung untermauert. Auch Negativbeispiele sind zur Verdeutlichung unzulässiger oder zumindest zweifelhafter Formulierungen aufgenommen. Das Werk konzentriert sich ganz auf Fragen der Antragstellung, um effizient und zielgerichtet erfolgreich Beschlüsse und Urteile herbeizuführen. Die Darstellung gliedert sich in vier große Kapitel zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung, denen jeweils eine knappe Einführung in die Grundlagen der Antragstellung (Leistungsanträge, Feststellungsanträge, einstweiliger Rechtsschutz etc.) vorangestellt ist. Es folgen jeweils die ausführlichen lexikalischen Teile, die insgesamt mehrere hundert Stichworte enthalten. Vorteile auf einen Blick alle Anträge im Arbeitsrecht von A-Z lexikalische Darstellung zur schnellen Orientierung streng an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert Zur Neuauflage Mit der 4. Auflage bringt das bewährte Team das Lexikon auf den Stand Frühjahr 2024. Neue Themen, neue Stichwörter und neue Entscheidungen zu so vielfältigen Themen wie Corona, Digitalisierung oder Homeoffice erweitern und vertiefen den umfangreichen Fundus. Zielgruppe Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richterinnen und Richter und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzen das Lexikon mit Gewinn. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Wann hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Themen geht, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Dazu gehören beispielsweise Personalentscheidungen auf oberster Führungsebene oder strategische Unternehmensentscheidungen, die nicht direkt die Arbeitnehmer betreffen. Auch bei rein wirtschaftlichen Entscheidungen, die keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Zudem kann der Betriebsrat kein Mitspracherecht bei Themen wie Investitionen, Fusionen oder Verkäufen haben, wenn diese nicht direkt die Arbeitsbedingungen oder Rechte der Arbeitnehmer betreffen.
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Was sind die wichtigsten Maßnahmen zur Gewährleistung der Baustellensicherheit in den Bereichen Bauwesen, Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz?
Die wichtigsten Maßnahmen zur Gewährleistung der Baustellensicherheit im Bauwesen umfassen die Einhaltung von Baustandards und -vorschriften, die regelmäßige Inspektion und Wartung von Baugeräten und -materialien sowie die Schulung der Mitarbeiter in Sicherheitsverfahren und -protokollen. Im Arbeitsrecht ist es wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit einhalten, Arbeitsverträge klar definieren und angemessene Versicherungen für die Mitarbeiter abschließen. Im Gesundheitsschutz sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung haben, regelmäßige Gesundheitschecks durchführen und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz ergreifen.
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Welches Sozialgesetzbuch regelt den Arbeits und Gesundheitsschutz?
Welches Sozialgesetzbuch regelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz? Das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) regelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland. Es umfasst unter anderem Vorschriften zur Unfallversicherung, Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen. Das SGB VII zielt darauf ab, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Es legt auch die Zuständigkeiten und Aufgaben der Unfallversicherungsträger fest, die für die Umsetzung der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich sind.
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In welchen Fällen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht in verschiedenen Fällen, die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind. Dazu gehören beispielsweise personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen von Mitarbeitern. Auch bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Gesundheitsschutz hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht. Des Weiteren muss der Betriebsrat bei wirtschaftlichen Angelegenheiten wie Umstrukturierungen, Betriebsschließungen oder Investitionen angehört werden. Generell gilt, dass der Betriebsrat bei allen wichtigen Entscheidungen, die die Arbeitnehmer betreffen, ein Mitspracherecht hat.
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