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Produkt zum Begriff Arbeitnehmer:


  • Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer, 2 Seiten, DIN A4, 10 Stück
    Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer, 2 Seiten, DIN A4, 10 Stück

    Merkmale:Dieser Arbeitsvertrag enthält alle Regelungen für die Beschäftigung von Lohnempfängern.Besonderheiten:- befristete oder unbefristete Beschäftigung möglich- Probezeitvereinbarung möglich- tarifliche oder außertarifliche Beschäftigung möglich- Monats-, Wochen-oder Stundenlohnangabe möglich- Ausschluss der Lohnfortzahlung bei erkranktem Kind

    Preis: 18.76 € | Versand*: 5.12 €
  • Avery Zweckform Arbeitsvertrag A4 für gewerbl. Arbeitnehmer 2-seitig
    Avery Zweckform Arbeitsvertrag A4 für gewerbl. Arbeitnehmer 2-seitig

    Mit einem Arbeitsvertrag von Avery Zweckform gehen Sie auf Nummer sicher bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern; Der Arbeitsvertrag ist speziell auf gewerbliche Arbeitnehmer zugeschnitten; Neben einem festen gleichbleibendem Monatsgehalt sind im Arbeitsvertrag auch die Tätigkeiten klar geregelt sowie Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch; Mit dem Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer haben Sie eine rechtlich geprüfte Vorlage zur Hand, die regelmäßig an die Änderungen im Arbeitsrecht angepasst wird.;

    Preis: 2.06 € | Versand*: 6,99 €
  • Litfax Haftnotizen 75x35mm gelb 'Für Ihre(n) Arbeitnehmer(in)!' VE = 5
    Litfax Haftnotizen 75x35mm gelb 'Für Ihre(n) Arbeitnehmer(in)!' VE = 5

    Business Haftnotizen; 1 Haftnotizblock mit je 100 Blatt; mit gelbem Haftpapier, Format: 75 x 35 mm; Haftstreifen an der kurzen linken Seite;

    Preis: 12.09 € | Versand*: 6,99 €
  • Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer - SD, 2 x 2 Blatt, DIN A4, 10 Stück
    Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer - SD, 2 x 2 Blatt, DIN A4, 10 Stück

    Merkmale:Mit diesem selbstdurchschreibenden Arbeitsvertrag für alle Lohnempfänger wird das Arbeitsverhältnis umfassend geregelt.Besonderheiten:- befristete oder unbefristete Beschäftigung möglich- Probezeitvereinbarung möglich- tarifliche oder außertarifliche Beschäftigung möglich- Monats-, Wochen-oder Stundenlohnangabe möglich- Ausschluss der Lohnfortzahlung bei erkranktem Kind

    Preis: 27.2 € | Versand*: 5.12 €
  • Kann der Arbeitnehmer einen Betriebsrat verhindern?

    Kann der Arbeitnehmer einen Betriebsrat verhindern? In der Regel kann ein einzelner Arbeitnehmer alleine keinen Betriebsrat verhindern, da die Gründung eines Betriebsrats von der Zustimmung einer Mehrheit der Belegschaft abhängt. Wenn jedoch die Mehrheit der Arbeitnehmer gegen die Gründung eines Betriebsrats ist, kann dies die Bildung eines Betriebsrats verhindern. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer das Recht haben, einen Betriebsrat zu gründen, um ihre Interessen zu vertreten, und dass Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen dürfen, um dies zu verhindern. Letztendlich liegt es an den Arbeitnehmern, ob sie einen Betriebsrat gründen möchten, um ihre Rechte und Interessen zu schützen.

  • Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht?

    Arbeitnehmer haben das Recht auf angemessene Bezahlung, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutz. Arbeitgeber haben die Pflicht, diese Rechte zu gewährleisten, sowie die Pflicht zur Fürsorgepflicht und Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften. Beide Parteien haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Zusammenarbeit.

  • Wie können Arbeitnehmer ihre Verdienste steigern, ohne dabei gegen geltendes Arbeitsrecht zu verstoßen?

    Arbeitnehmer können ihre Verdienste steigern, indem sie sich kontinuierlich weiterbilden und zusätzliche Qualifikationen erwerben. Sie können auch nach Möglichkeiten suchen, sich innerhalb des Unternehmens zu verbessern und für Beförderungen oder Gehaltserhöhungen zu bewerben. Es ist wichtig, dabei stets die geltenden Arbeitsverträge und -gesetze einzuhalten und keine unerlaubten Mittel wie Bestechung oder Betrug zu nutzen.

  • Wie viele Arbeitnehmer bekommen Weihnachtsgeld?

    Wie viele Arbeitnehmer bekommen Weihnachtsgeld? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Branche, der Unternehmensgröße und den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In Deutschland erhalten laut einer Umfrage des WSI-Tarifarchivs rund 60-70% der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Weihnachtsgeld in vielen Branchen und Unternehmen nicht verpflichtend ist und daher nicht automatisch allen Arbeitnehmern zusteht. Letztendlich variiert die Zahl der Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, je nach den jeweiligen Arbeitsverhältnissen und Vereinbarungen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitnehmer:


  • Fitting, Karl: Mitbestimmungsrecht
    Fitting, Karl: Mitbestimmungsrecht

    Mitbestimmungsrecht , Zum Werk Seit langem ist dieser Kommentar, der die wissenschaftliche Durchdringung des Mitbestimmungsgesetzes mit Praxisnähe verbindet, als Standardwerk anerkannt. Die ausführlichen Erläuterungen der vielfach in ihrer Tragweite umstrittenen Vorschriften geben zuverlässige Orientierung. Das gilt auch für die komplexe Regelung des umfangreichen Wahlverfahrens. Vorteile auf einen Blick praxisgerechte Kommentierung wissenschaftlich fundiert einschließlich der neuen Quotenregelung Zur Neuauflage Nachhaltigkeit und Corporate Governance im Aufsichtsrat - Risikomanagement und Compliance-Verantwortung der Aufsichtsräte Zweites Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) -Geschlechterquote im Vorstand und temporäre Abberufung von Vorstandsmitgliedern Vergütung von Vorständen (ARUG II) und Aufsichtsräten   Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie im MgFSG und MgVG Richtlinie zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen Neuregelungen im DrittelbG und der Wahlordnung zum DritttelbG neue Rechtsprechung zu den WO MitbestG sowie zur WO BetrVG Bedeutung der Tariffähigkeit der Gewerkschaften bei der Teilhabe an der AR-Wahl Zielgruppe Für Aufsichtsratsgremien, Unternehmensleitungen, Betriebsratsgremien, Wahlvorstände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Rechtsanwaltschaft, Gerichte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 169.00 € | Versand*: 0 €
  • Arbeitsrecht
    Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht , Zum Werk Der neue Band der bewährten Reihe behandelt den gesamten Pflichtfachstoff im Arbeitsrecht in der Ersten Juristischen Prüfung. Der erste Teil der Darstellung enthält sechs große Examensfälle mit umfangreichen Musterlösungen, in denen examensrelevante Einzelprobleme - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung - eingehend erörtert werden. Der zweite Teil enthält systematische Exkurse, die den Studierenden das examensrelevante Grundlagenwissen im Arbeitsrecht komprimiert vermitteln. Inhalt Begründung des Arbeitsverhältnisses, u.a. AGG, Fragerecht, Anfechtung Inhalt des Arbeitsverhältnisses, u.a. Pflichtenprogramm, Arbeitsentgelt, MiLoG Arbeitsrechtliche Spezifika wie Direktionsrecht, Gesamtzusage, Betriebliche Übung Störungen im Arbeitsverhältnis, u.a. "Lohn ohne Arbeit", privilegierte Arbeitnehmerhaftung AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Beendigung des Arbeitsverhältnisses I: Kündigung und Kündigungsschutzklage Beendigung des Arbeitsverhältnisses II: Befristung, Aufhebungsvertrag, sonstige Gründe Betriebsübergang Vorteile auf einen Blick ideale Verknüpfung von systematischer Darstellung und großem Examensfall im universitären Examinatorium erprobtes und bewährtes Konzept Übersichten zur aktuellen examensrelevanten Rechtsprechung Zielgruppe Für Studierende zur Examensvorbereitung, aber auch für Referendarinnen und Referendare zur Wiederholung und Vertiefung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220803, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck Examinatorium Zivilrecht##, Begündung: Herresthal, Carsten~Thume, Matthias~Picker, Christian, Auflage: 22002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Arbeitsvertrag; Abmahnung; Kündigung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XII, Seitenanzahl: 313, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 293, Breite: 207, Höhe: 17, Gewicht: 860, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406642180, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2356805

    Preis: 29.80 € | Versand*: 0 €
  • BetrVG für den Betriebsrat
    BetrVG für den Betriebsrat

    BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • IT-Arbeitsrecht
    IT-Arbeitsrecht

    IT-Arbeitsrecht , Zum Werk Die unter dem Schlagwort "Arbeit 4.0" rasant voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfasst immer mehr Arbeitsbereiche. Die Nutzung der technischen Möglichkeiten durch die Arbeitnehmer und die Kontrolle durch die Arbeitgeber löst dabei eine Vielzahl zum Teil ganz neuer Rechtsfragen aus, wie Homeoffice, Nutzung von Social Media, GPS-Überwachung usw. Auch das kollektive Arbeitsrecht wird vor neue Herausforderungen gestellt, die oft über Betriebsvereinbarungen zu regeln sind. Das Buch geht auch auf strafrechtliche Besonderheiten ein. Die Neuauflage berücksichtigt außerdem die erweiterten Mitbestimmungsrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Vorteile auf einen Blick Darstellung zu allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen beim Einsatz von IT kompakt und verständlich mit Mustern und Praxistipps Zur Neuauflage Die dritte Auflage führt u.a. folgende Themen eingehend aus: Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), Crowdworker und ihre Eigenschaft als Arbeitnehmer, Homeoffice und die weitere Entwicklung nach der Pandemie, Arbeitgeber als IT-Verantwortlicher, virtuelle Kommunikation über Teams, Zoom etc., Datenschutz in Cloudbasierten IT-Systemen und Einbeziehung des Betriebsrats, Digitalisierung bei Krankmeldung und -schreibung. Zielgruppe Für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Arbeits- und IT-Recht, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, Betriebsräte und Syndizi. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230619, Produktform: Leinen, Redaktion: Kramer, Stefan, Auflage: 23003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Keyword: Mitarbeiterüberwachung; Social Media; Betriebsvereinbarungen; Arbeitsstrafrecht; Crowdworking; Digitale Krankschreibung; Arbeitsstättenverordnung; Betriebsrätemodernisierungsgesetz; IT-Nutzungsregelung; IT-Nutzung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Digital - Digitaltechnik~Informationstechnologie~IT~Technologie / Informationstechnologie~Betrieb / Mitbestimmung~Betriebsverfassung / Mitbestimmung~Mitbestimmung, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 247, Breite: 176, Höhe: 42, Gewicht: 1290, Produktform: Leinen, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2691202, Vorgänger EAN: 9783406734724 9783406707155, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1920375

    Preis: 109.00 € | Versand*: 0 €
  • Wann haftet Arbeitgeber für Arbeitnehmer?

    Arbeitgeber haften für Arbeitnehmer, wenn diese im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit handeln und dabei Schäden verursachen. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Schadensfalls in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit steht. Arbeitgeber können auch haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern verletzen und dadurch Schäden entstehen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter angemessen geschult und über mögliche Risiken am Arbeitsplatz informiert sind, um Haftungsansprüchen vorzubeugen. Letztendlich hängt die Haftung des Arbeitgebers für Arbeitnehmer von den jeweiligen Umständen des Falls ab und kann rechtlich komplex sein.

  • Wann darf Arbeitnehmer Urlaub nehmen?

    Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich Urlaub nehmen, wenn sie diesen mit ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und im Voraus abstimmen. Dabei sollten sie die betrieblichen Belange berücksichtigen und sich an die geltenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag halten. In der Regel müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub rechtzeitig beantragen, damit der Arbeitgeber genügend Zeit hat, um eine Vertretung zu organisieren. Zudem sollten Arbeitnehmer beachten, dass der Urlaub nicht in einem Zeitraum genommen wird, der für den Betrieb besonders kritisch ist, z.B. während der Hochsaison oder bei wichtigen Projekten. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, der in Deutschland mindestens 24 Werktage im Jahr beträgt.

  • Wie lange arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufheben Arbeitnehmer?

    Die Dauer, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgehoben werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt ausgestellt und kann je nach Krankheitsverlauf und Genesungsprozess variieren. Arbeitnehmer sollten sich an ihren Arzt wenden, um zu klären, wie lange die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufrechterhalten werden muss. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer sich an die Vorgaben des behandelnden Arztes halten, um ihre Gesundheit nicht zu gefährden und um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten außerdem mit ihrem Arbeitgeber kommunizieren und gegebenenfalls eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beantragen, falls dies erforderlich ist.

  • Wann muss Arbeitnehmer Schaden zahlen?

    Arbeitnehmer müssen Schaden zahlen, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln und dadurch einen Schaden verursachen. In solchen Fällen haften sie für den entstandenen Schaden gegenüber dem Arbeitgeber. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Pflichten sorgfältig erfüllen und keine Handlungen setzen, die zu Schäden führen könnten. Bei leichter Fahrlässigkeit haften Arbeitnehmer in der Regel nicht für Schäden, es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung etwas anderes vereinbart. Es ist ratsam, sich über die Haftungsregelungen im Arbeitsvertrag oder im Betriebsrecht zu informieren, um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

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