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Arbeitszeit und Dienstplanung (Weber, Sebastian)
Arbeitszeit und Dienstplanung , Arbeitszeit und Dienstplanung in Einrichtungen der Caritas - ein juristisch fundierter Leitfaden für die Praxis Für Mitarbeitervertretungen, Arbeitszeit- und Personalverantwortliche, Mitarbeitende und Dienstgeber im Bereich der AVR-Caritas Das Handbuch "Arbeitszeit und Dienstplanung in Einrichtungen der Caritas" erläutert aktuell und aus verschiedenen Perspektiven die Rahmenbedingungen für die Vereinbarungen zur Arbeitszeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitenden auf der Grundlage der AVR-Caritas und des Arbeitszeitrechts. Die Leserinnen und Leser erhalten verlässliche und umfassende Informationen zur Dienstplanung in caritativen Einrichtungen und praktische Tipps zur Arbeitszeitorganisation. Dieses Buch liefert das komplette Wissen, das für dieses Thema wichtig ist: . Regeln für die Arbeitseinteilung durch den Dienstgeber und Mitbestimmung durch die MAV . Einsatzmöglichkeiten bei besonderen Dienstformen (Bereitschaftsdienst, Schichtarbeit etc.) . Ruhezeiten, Arbeitspausen und Urlaubsplanung . Flexible Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Arbeitszeitkorridor etc.) . Vergütung der Arbeitszeit . Sonderregelungen für schutzbedürftige Personengruppen (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz etc.) . Aktuelle Entwicklungen (Kurzarbeit, MAVO-Änderung etc.) . Beispiele, Glossar und Stichwortverzeichnis Nach den sehr erfolgreichen Büchern zur Arbeitszeit und Dienstplanung in caritativen Einrichtungen von 2009 und 2013 das dritte Buch zu diesem Thema im KETTELER-Verlag. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 202011, Produktform: Kartoniert, Autoren: Weber, Sebastian, Edition: NED, Seitenzahl/Blattzahl: 200, Keyword: Kirchliches Arbeitsrecht; AVR; Mitarbeitervertretung; Deutscher Caritasverband; katholische Kirche; Caritative Einrichtung; Mitbestimmung; Arbeitsvertragsrichtlinien, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Arbeitsschutz - ArbSchG~Arbeitssicherheit~Sicherheit / Arbeitssicherheit~Arbeitszeit, Fachkategorie: Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht, Arbeitszeitrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Ketteler Verlag, Verlag: Ketteler Verlag, Verlag: KETTELER-Verlag GmbH, Länge: 211, Breite: 148, Höhe: 15, Gewicht: 268, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 34.90 € | Versand*: 0 € -
Hahn, Claudia M.: Flexible Arbeitszeit
Flexible Arbeitszeit , Zum Werk Mobile Arbeitswelten und die Digitalisierung des globalisierten Wettbewerbs zwingen Arbeitsgeberinnen und Arbeitgeber, hochflexibel auf Schwankungen zu reagieren. Gleichzeitig wird die Zeiterfassung Pflicht und greift regulierend ein. Flexible Arbeitszeitgestaltungen können nicht nur wirtschaftlichen Anforderungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dienen, sondern auch den Wünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Autonomie bei der Gestaltung ihrer individuellen Arbeitszeit gerecht werden. Passgenaue Arbeitszeitsysteme können die individuellen Wünsche der Beschäftigten und die betrieblichen Belange in Einklang bringen. Damit dies gelingt, werden in diesem Werk alle relevanten Gestaltungen vorgestellt und konkrete Umsetzungshinweise formuliert. Vorteile auf einen BlickGesamtdarstellung der FlexibilisierungsmöglichkeitenEinbeziehung der Besonderheiten im öffentlichen DienstFormulierungsvorschläge für Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Zur Neuauflage Neben der Einarbeitung neuer Rechtsprechung und der Überarbeitung der Muster ist die aktuell anstehende Pflicht zur Zeiterfassung aufgenommen worden. Neben der Darstellung des individualvertraglichen Rahmens (nebst ArbeitszeitG, TzBfG, AGB-Kontrolle) werden die tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten behandelt. An flexiblen Arbeitszeitsystemen werden behandelt: Arbeitszeit mit variabler Vergütung, Arbeit auf Abruf, Bandbreitenregelungen, Mehrarbeit, Kurzarbeit, Cafeteria-Systeme, Jahresarbeitszeitvertrag, Blockarbeit, Freischichtsysteme, Arbeitsplatzteilung, qualifizierte Teilzeit, selbststeuernde Arbeitszeiten, mobile Arbeit, Telearbeit und Homeoffice. Zielgruppe Für die Anwaltschaft mit Tätigkeitsgebiet Arbeitsrecht, Personalverantwortliche in Unternehmen, Arbeitnehmervertretungen, Verbände und Gerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 59.00 € | Versand*: 0 € -
Optoma Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile
Optoma - Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile - 3 Jahre
Preis: 176.36 € | Versand*: 0.00 € -
Vertiv Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile
Liebert - Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile - 1 Jahr - Bring-In - für PowerSure Interactive 2200RT2; PowerSure PSI 3000RT2
Preis: 140.94 € | Versand*: 0.00 €
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Ist ein Gespräch mit dem Betriebsrat Arbeitszeit?
Ist ein Gespräch mit dem Betriebsrat Arbeitszeit? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den arbeitsvertraglichen Regelungen, der Unternehmenspolitik und den gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel wird ein Gespräch mit dem Betriebsrat als Arbeitszeit angesehen, da es im Interesse des Unternehmens und der Arbeitnehmer liegt, eine gute Zusammenarbeit zu pflegen. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen und Vereinbarungen im Unternehmen zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte die Frage, ob ein Gespräch mit dem Betriebsrat als Arbeitszeit zählt, im Vorfeld mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung geklärt werden.
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Wann hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Einstellungen und Kündigungen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und umfasst sowohl informelle als auch formelle Mitbestimmungsmöglichkeiten. Der Betriebsrat kann beispielsweise bei der Einführung neuer Arbeitsregelungen oder der Änderung von bestehenden Regelungen mitbestimmen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert und anhört, bevor Entscheidungen getroffen werden, die die Arbeitnehmer betreffen.
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Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?
Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
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Welche Regelungen gelten im Arbeitsrecht bezüglich der Arbeitszeit und Pausenregelungen?
Im Arbeitsrecht gelten gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit, die unter anderem Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen vorschreiben. Arbeitnehmer haben Anspruch auf regelmäßige Pausen während der Arbeitszeit, deren Dauer und Zeitpunkt gesetzlich festgelegt sind. Zudem müssen Überstunden und Nachtarbeit gesondert vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitszeit:
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Optoma Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile (für Projektor)
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Acer Care Plus - Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile
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HP CarePack - 3 Jahre - Arbeitszeit und Ersatzteile
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Wann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Einstellungen und Kündigungen. Dieses Recht ist im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt und dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und ihre Rechte zu wahren. Der Betriebsrat muss bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben, rechtzeitig und umfassend informiert und angehört werden. Nur so kann er seine Aufgabe als Vertretung der Arbeitnehmer effektiv wahrnehmen und ihre Interessen erfolgreich vertreten.
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Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen?
Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen? Ja, der Betriebsrat hat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, das sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergibt. Dies bedeutet, dass der Betriebsrat vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters angehört werden muss und gegebenenfalls zustimmen muss. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass bei Einstellungen faire Bedingungen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Betriebsrat bei Einstellungen zusammenarbeiten, um eine gute Arbeitsatmosphäre und ein harmonisches Betriebsklima zu gewährleisten.
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Wann hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Themen geht, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Dazu gehören beispielsweise Personalentscheidungen auf oberster Führungsebene oder strategische Unternehmensentscheidungen, die nicht direkt die Arbeitnehmer betreffen. Auch bei rein wirtschaftlichen Entscheidungen, die keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Zudem kann der Betriebsrat kein Mitspracherecht bei Themen wie Investitionen, Fusionen oder Verkäufen haben, wenn diese nicht direkt die Arbeitsbedingungen oder Rechte der Arbeitnehmer betreffen.
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Wie viele Stunden beträgt die wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer?
Die wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer beträgt in der Regel 40 Stunden. Es gibt jedoch auch Teilzeitbeschäftigungen, bei denen die Arbeitszeit entsprechend reduziert ist. In einigen Branchen oder Tarifverträgen können auch abweichende Arbeitszeiten vereinbart sein.
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