Produkt zum Begriff Anspruch:
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Sterben mit Anspruch?
Sterben mit Anspruch? , Der Sammelband möchte eine Leerstelle in den Debatten um Sterbehilfe und assistierten Suizid bearbeiten, die von juristischen, medizinischen, theologischen und praktisch-ethischen Perspektiven dominiert werden. Eine liberale Institutionalisierung assistierter Suizide ist seit dem Urteil des BVerfG von 2020 in greifbarer Nähe. Die darin berührten existentiellen Fragen der Bestimmung und Gestaltung guten Lebens und Sterbens fordern eine demokratische Gesellschaft zur politischen Selbstverständigung heraus. Käme es nicht historisch und sozialtheoretisch informierten Stimmen zu, den historischen Umbruch kritisch auf Begriffe zu bringen, um für eine emanzipatorische Perspektive zu streiten? Ein Gesprächsversuch in sechs Beiträgen. Mit Beiträgen von Simon Duncker, PD Dr. Stefanie Graefe, Dr. Robin Iltzsche, Prof. Dr. Thomas Macho, Dr. Angelika Pillen und Dr. Nina Streeck. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 39.00 € | Versand*: 0 € -
Gutensohn, David: Generation Anspruch
Generation Anspruch , Ich bin 30 Jahre alt und Teil der Generation Anspruch, die Arbeit radikal hinterfragt. Wir können uns das leisten: Wenn die Babyboomer in den nächsten Jahren in Rente gehen, fehlen Deutschland mehr als sieben Millionen Arbeitskräfte. Nach drei Jahren Pandemie, mitten in der Klimakrise, blicken wir anders in die Zukunft. Wir wollen nicht, dass die Arbeit bestimmt, wer wir sind. Wir wollen eine gesetzliche Viertagewoche, Sabbaticals, Elternzeiten und echte Feierabende. Und Arbeit, die Sinn ergibt. Ich habe miterlebt, wie meine Mutter sich als Pflegerin kaputtgearbeitet hat. Das kann nicht unser Ziel sein! Ja, wir sind die Generation Anspruch. Und unser Anspruch ist gerechtfertigt. Es ist nicht vermessen zu fordern, dass Arbeit Menschen glücklich macht. Arbeit, die krank macht, gehört abgeschafft. Und Bullshit-Jobs, die eine Maschine erledigen kann, soll kein Mensch machen. Das ist die Zukunft der Arbeit, und diese Zukunft ist sehr bald. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Fitting, Karl: Mitbestimmungsrecht
Mitbestimmungsrecht , Zum Werk Seit langem ist dieser Kommentar, der die wissenschaftliche Durchdringung des Mitbestimmungsgesetzes mit Praxisnähe verbindet, als Standardwerk anerkannt. Die ausführlichen Erläuterungen der vielfach in ihrer Tragweite umstrittenen Vorschriften geben zuverlässige Orientierung. Das gilt auch für die komplexe Regelung des umfangreichen Wahlverfahrens. Vorteile auf einen Blick praxisgerechte Kommentierung wissenschaftlich fundiert einschließlich der neuen Quotenregelung Zur Neuauflage Nachhaltigkeit und Corporate Governance im Aufsichtsrat - Risikomanagement und Compliance-Verantwortung der Aufsichtsräte Zweites Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) -Geschlechterquote im Vorstand und temporäre Abberufung von Vorstandsmitgliedern Vergütung von Vorständen (ARUG II) und Aufsichtsräten   Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie im MgFSG und MgVG Richtlinie zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen Neuregelungen im DrittelbG und der Wahlordnung zum DritttelbG neue Rechtsprechung zu den WO MitbestG sowie zur WO BetrVG Bedeutung der Tariffähigkeit der Gewerkschaften bei der Teilhabe an der AR-Wahl Zielgruppe Für Aufsichtsratsgremien, Unternehmensleitungen, Betriebsratsgremien, Wahlvorstände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Rechtsanwaltschaft, Gerichte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 169.00 € | Versand*: 0 € -
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
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Wer hat Anspruch auf einen Tarifvertrag?
Wer hat Anspruch auf einen Tarifvertrag? Tarifverträge gelten in der Regel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Diese Gewerkschaften verhandeln im Namen ihrer Mitglieder mit den Arbeitgebern über Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Regelungen. Tarifverträge können branchen- oder unternehmensspezifisch sein und gelten für alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallen. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, die im Tarifvertrag festgelegten Regelungen einzuhalten, wenn sie Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind, der den Tarifvertrag unterzeichnet hat.
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Wann hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Einstellungen und Kündigungen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und umfasst sowohl informelle als auch formelle Mitbestimmungsmöglichkeiten. Der Betriebsrat kann beispielsweise bei der Einführung neuer Arbeitsregelungen oder der Änderung von bestehenden Regelungen mitbestimmen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert und anhört, bevor Entscheidungen getroffen werden, die die Arbeitnehmer betreffen.
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Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?
Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
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Wann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Einstellungen und Kündigungen. Dieses Recht ist im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt und dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und ihre Rechte zu wahren. Der Betriebsrat muss bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben, rechtzeitig und umfassend informiert und angehört werden. Nur so kann er seine Aufgabe als Vertretung der Arbeitnehmer effektiv wahrnehmen und ihre Interessen erfolgreich vertreten.
Ähnliche Suchbegriffe für Anspruch:
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BetrVG für den Betriebsrat
BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Arbeitshilfen für den Betriebsrat
Arbeitshilfen für den Betriebsrat , Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen. Die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind vollständig eingearbeitet und erläutert. Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen.Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt allegesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021. Aktuelle Schwerpunkte: • Muster für die Betriebsratswahl 2022 • Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung • Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts • Pandemieschutz • Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige • Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG • Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten • Datenschutz im Betriebsratsbüro Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Leiter des Hauptstadtbüros der NGG Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20210514, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Kommentar für die Praxis##, Redaktion: Däubler, Wolfgang~Klebe, Thomas~Wedde, Peter, Auflage: 21005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 981, Keyword: Formularbuch; Betriebsratsarbeit, Fachschema: Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Deutschland~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 231, Breite: 158, Höhe: 44, Gewicht: 1184, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783766366139 9783766363060 9783766339096 9783766336750 9783766367723, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 119.00 € | Versand*: 0 € -
IT-Arbeitsrecht
IT-Arbeitsrecht , Zum Werk Die unter dem Schlagwort "Arbeit 4.0" rasant voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfasst immer mehr Arbeitsbereiche. Die Nutzung der technischen Möglichkeiten durch die Arbeitnehmer und die Kontrolle durch die Arbeitgeber löst dabei eine Vielzahl zum Teil ganz neuer Rechtsfragen aus, wie Homeoffice, Nutzung von Social Media, GPS-Überwachung usw. Auch das kollektive Arbeitsrecht wird vor neue Herausforderungen gestellt, die oft über Betriebsvereinbarungen zu regeln sind. Das Buch geht auch auf strafrechtliche Besonderheiten ein. Die Neuauflage berücksichtigt außerdem die erweiterten Mitbestimmungsrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Vorteile auf einen Blick Darstellung zu allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen beim Einsatz von IT kompakt und verständlich mit Mustern und Praxistipps Zur Neuauflage Die dritte Auflage führt u.a. folgende Themen eingehend aus: Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), Crowdworker und ihre Eigenschaft als Arbeitnehmer, Homeoffice und die weitere Entwicklung nach der Pandemie, Arbeitgeber als IT-Verantwortlicher, virtuelle Kommunikation über Teams, Zoom etc., Datenschutz in Cloudbasierten IT-Systemen und Einbeziehung des Betriebsrats, Digitalisierung bei Krankmeldung und -schreibung. Zielgruppe Für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Arbeits- und IT-Recht, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, Betriebsräte und Syndizi. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230619, Produktform: Leinen, Redaktion: Kramer, Stefan, Auflage: 23003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Keyword: Mitarbeiterüberwachung; Social Media; Betriebsvereinbarungen; Arbeitsstrafrecht; Crowdworking; Digitale Krankschreibung; Arbeitsstättenverordnung; Betriebsrätemodernisierungsgesetz; IT-Nutzungsregelung; IT-Nutzung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Digital - Digitaltechnik~Informationstechnologie~IT~Technologie / Informationstechnologie~Betrieb / Mitbestimmung~Betriebsverfassung / Mitbestimmung~Mitbestimmung, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 247, Breite: 176, Höhe: 42, Gewicht: 1290, Produktform: Leinen, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2691202, Vorgänger EAN: 9783406734724 9783406707155, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1920375
Preis: 109.00 € | Versand*: 0 € -
Antragslexikon Arbeitsrecht
Antragslexikon Arbeitsrecht , Zum Werk Das Werk bietet eine einzigartige lexikalische Darstellung der Antragsformulierung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Das arbeitsrechtliche Antragslexikon ermöglicht der Leserschaft das rasche Auffinden und Formulieren des im konkreten Fall zulässigen Verfahrensantrages. In Form einer alphabetischen Auflistung werden zu sämtlichen praxisrelevanten Schlagworten (von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenfeststellungsklage) die passenden Anträge für das Urteils- und Beschlussverfahren vorgestellt und mit kurzen rechtlichen Anmerkungen sowie vor allem Belegen aus der einschlägigen Rechtsprechung untermauert. Auch Negativbeispiele sind zur Verdeutlichung unzulässiger oder zumindest zweifelhafter Formulierungen aufgenommen. Das Werk konzentriert sich ganz auf Fragen der Antragstellung, um effizient und zielgerichtet erfolgreich Beschlüsse und Urteile herbeizuführen. Die Darstellung gliedert sich in vier große Kapitel zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung, denen jeweils eine knappe Einführung in die Grundlagen der Antragstellung (Leistungsanträge, Feststellungsanträge, einstweiliger Rechtsschutz etc.) vorangestellt ist. Es folgen jeweils die ausführlichen lexikalischen Teile, die insgesamt mehrere hundert Stichworte enthalten. Vorteile auf einen Blick alle Anträge im Arbeitsrecht von A-Z lexikalische Darstellung zur schnellen Orientierung streng an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert Zur Neuauflage Mit der 4. Auflage bringt das bewährte Team das Lexikon auf den Stand Frühjahr 2024. Neue Themen, neue Stichwörter und neue Entscheidungen zu so vielfältigen Themen wie Corona, Digitalisierung oder Homeoffice erweitern und vertiefen den umfangreichen Fundus. Zielgruppe Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richterinnen und Richter und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzen das Lexikon mit Gewinn. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
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Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen?
Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen? Ja, der Betriebsrat hat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, das sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergibt. Dies bedeutet, dass der Betriebsrat vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters angehört werden muss und gegebenenfalls zustimmen muss. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass bei Einstellungen faire Bedingungen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Betriebsrat bei Einstellungen zusammenarbeiten, um eine gute Arbeitsatmosphäre und ein harmonisches Betriebsklima zu gewährleisten.
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Wann hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Themen geht, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Dazu gehören beispielsweise Personalentscheidungen auf oberster Führungsebene oder strategische Unternehmensentscheidungen, die nicht direkt die Arbeitnehmer betreffen. Auch bei rein wirtschaftlichen Entscheidungen, die keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Zudem kann der Betriebsrat kein Mitspracherecht bei Themen wie Investitionen, Fusionen oder Verkäufen haben, wenn diese nicht direkt die Arbeitsbedingungen oder Rechte der Arbeitnehmer betreffen.
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Hat der Betriebsrat Anspruch auf ein eigenes Büro?
Hat der Betriebsrat Anspruch auf ein eigenes Büro? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Betriebsratsmitglieder und den örtlichen Gegebenheiten. In der Regel hat der Betriebsrat Anspruch auf angemessene Arbeitsmittel und -räume, um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Ein eigenes Büro ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, solange dem Betriebsrat ausreichend Raum zur Verfügung gestellt wird, um vertrauliche Gespräche führen zu können und ungestört arbeiten zu können. Letztendlich ist es wichtig, dass der Betriebsrat die notwendige Ausstattung erhält, um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können.
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Hat Arbeitnehmer Anspruch auf verpflegungsmehraufwand?
Hat Arbeitnehmer Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art der Tätigkeit, der Dauer des Einsatzes und den arbeitsvertraglichen Regelungen. In einigen Fällen können Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand geltend machen, wenn sie auswärts arbeiten und dadurch zusätzliche Kosten für Verpflegung entstehen. Es ist ratsam, sich mit dem Arbeitgeber oder einem Steuerberater über die konkreten Regelungen und Möglichkeiten in Bezug auf Verpflegungsmehraufwand zu informieren.
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