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Produkt zum Begriff Erbe:


  • ERBE ERBE Rasierpinsel Silberspitz, Größe M Rasur
    ERBE ERBE Rasierpinsel Silberspitz, Größe M Rasur

    ERBE Rasierpinsel Silberspitz, Größe M: Mit echtem DachshaarDer formschöne Rasierpinsel Silberspitz in Größe M von ERBE besteht aus weichem, natürlichem Dachshaar in erlesener Silberspitz-Qualität und einem ergonomischen Pinselgriff aus transparentem Acryl mit einer schwarzen Kunststofffassung. Er lässt sich zum Aufschäumen aller Arten von Rasurprodukten wie Seife, Schaum oder Gel verwenden und ist gerade bei sehr empfindlicher Haut die beste Wahl zum hautschonenden Auftragen. Der Pinsel ist außerdem leicht imprägniert und dank der besonderen Qualität äußerst langlebig. Vor der ersten Benutzung sollte der Pinsel einmal gründlich unter klarem Wasser durchgespült werden.

    Preis: 88.19 € | Versand*: 0.00 €
  • Erbe Pinzette schräg
    Erbe Pinzette schräg

    Erbe Pinzette schräg können in Ihrer Versandapotheke apodiscounter erworben werden.

    Preis: 6.29 € | Versand*: 3.99 €
  • Erbe Nagelschere Kullenblatt
    Erbe Nagelschere Kullenblatt

    Erbe Nagelschere Kullenblatt können in Ihrer Versandapotheke apodiscounter erworben werden.

    Preis: 18.39 € | Versand*: 3.99 €
  • ERBE Rasierset Metall
    ERBE Rasierset Metall

    ERBE Rasierset Metall: Edles Trio für die tägliche RasurMit dem Rasierset Metall präsentiert ERBE ein 3-teiliges Set für die tägliche Rasur. Dank des ergonomisch geformten Griffs liegt das Tool optimal in der Hand, während der handgefertigte Pinsel aus reinem Dachshaar zur hervorragenden Schaumbildung beiträgt: Damit gelingt das Herstellen des Schaums mühelos und das Auftragen gestaltet sich besonders angenehm – es fühlt sich geschmeidig und wie eine angenehme Massage an. Die präzise Original Mach3-Klinge sorgt für eine gründliche und dennoch sanfte Rasur und der schicke Ständer wurde speziell zum Trocknen und Aufbewahren des Rasierers und des Pinsels konzipiert.

    Preis: 205.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?

    Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Einstellungen und Kündigungen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und umfasst sowohl informelle als auch formelle Mitbestimmungsmöglichkeiten. Der Betriebsrat kann beispielsweise bei der Einführung neuer Arbeitsregelungen oder der Änderung von bestehenden Regelungen mitbestimmen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert und anhört, bevor Entscheidungen getroffen werden, die die Arbeitnehmer betreffen.

  • Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?

    Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.

  • Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen?

    Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen? Ja, der Betriebsrat hat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, das sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergibt. Dies bedeutet, dass der Betriebsrat vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters angehört werden muss und gegebenenfalls zustimmen muss. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass bei Einstellungen faire Bedingungen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Betriebsrat bei Einstellungen zusammenarbeiten, um eine gute Arbeitsatmosphäre und ein harmonisches Betriebsklima zu gewährleisten.

  • Wann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

    Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in allen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer betreffen, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Einstellungen und Kündigungen. Dieses Recht ist im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt und dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und ihre Rechte zu wahren. Der Betriebsrat muss bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben, rechtzeitig und umfassend informiert und angehört werden. Nur so kann er seine Aufgabe als Vertretung der Arbeitnehmer effektiv wahrnehmen und ihre Interessen erfolgreich vertreten.

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    Preis: 55 € | Versand*: 0.00 €
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    Erbe Pinzette schräg

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  • Wann hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht?

    Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Themen geht, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Dazu gehören beispielsweise Personalentscheidungen auf oberster Führungsebene oder strategische Unternehmensentscheidungen, die nicht direkt die Arbeitnehmer betreffen. Auch bei rein wirtschaftlichen Entscheidungen, die keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Zudem kann der Betriebsrat kein Mitspracherecht bei Themen wie Investitionen, Fusionen oder Verkäufen haben, wenn diese nicht direkt die Arbeitsbedingungen oder Rechte der Arbeitnehmer betreffen.

  • In welchen Fällen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?

    Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht in verschiedenen Fällen, die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind. Dazu gehören beispielsweise personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen von Mitarbeitern. Auch bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Gesundheitsschutz hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht. Des Weiteren muss der Betriebsrat bei wirtschaftlichen Angelegenheiten wie Umstrukturierungen, Betriebsschließungen oder Investitionen angehört werden. Generell gilt, dass der Betriebsrat bei allen wichtigen Entscheidungen, die die Arbeitnehmer betreffen, ein Mitspracherecht hat.

  • In welchen Bereichen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?

    Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht in verschiedenen Bereichen, die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind. Dazu gehören beispielsweise Fragen der Arbeitszeitgestaltung, der Eingruppierung und Umgruppierung von Mitarbeitern, der Regelung von Urlaub und Überstunden sowie der Einführung neuer Technologien im Betrieb. Darüber hinaus hat der Betriebsrat auch Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Kündigungen und Versetzungen von Mitarbeitern. Insgesamt soll der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer vertreten und auf eine faire und gerechte Arbeitsgestaltung im Betrieb hinwirken.

  • Wer ist Erbe wenn Erben das Erbe ausschlagen?

    Wenn die Erben das Erbe ausschlagen, wird die nächste Erbfolge in Betracht gezogen. In der Regel sind dann die nächstberechtigten Erben, wie beispielsweise die Kinder oder Enkel des Verstorbenen, an der Reihe, das Erbe anzutreten. Sollten auch diese Erben das Erbe ausschlagen, wird die Suche nach weiteren Erben fortgesetzt, bis ein Erbe gefunden wird, das das Erbe annimmt. Es ist wichtig zu beachten, dass das Ausschlagen eines Erbes rechtliche Konsequenzen haben kann und daher sollte dies gut überlegt sein. Wer letztendlich Erbe wird, hängt von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes ab.

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